Ausgedruckte Passbilder dürfen für Ausweise und Pässe nicht mehr verwendet werden

02. Juni 2025: Sehr geehrte Bürgerinnen & Bürger, ab dem 1. Mai 2025 treten bedeutende Neuerungen im deutschen Pass- und Ausweiswesen in Kraft: Bei der Beantragung von Reisepässen, Personalausweisen, elektronischen Aufenthaltstiteln sowie Reiseausweisen des Ausländerrechts (Reiseausweis für Ausländer, Reiseausweis für Flüchtlinge und Reiseausweis für Staatenlose) sind ausschließlich digitale biometrische Lichtbilder zulässig. Ziel dieser neuen Regelungen ist es, die Qualität und Sicherheit der Lichtbilder zu erhöhen, das Risiko von gefälschten Passbildern in Ausweisdokumenten zu verringern und den Antragsprozess zu vereinfachen. ( § 6 Abs. 2 PassG und § 9 Abs. 3 PAuswG jeweils in der Fassung vom 01.05.2025) Die Ausstattung des Marktes Tettau mit den Lichtbildaufnahmegeräten der Bundesdruckerei erfolgt am 11.06.2025. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der technischen Einbindung am 11.06.2025 keine Ausweisbeantragungen möglich sind. Das Rathaus ist für den Bürgerverkehr geschlossen.
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Behörden und Fotodienstleister bieten digitale Lichtbilderstellung an

Die Einhaltung der internationalen Bestimmungen für die Biometrie von Lichtbildern ist besonders wichtig, um eine sichere und schnelle Identifizierung zu ermöglichen. Bürgerinnen und Bürgern sollen Unannehmlichkeiten insbesondere bei Grenzkontrollen erspart werden. Die Umstellung auf digitale Lichtbilder ermöglicht eine medienbruchfreie und sichere Übermittlung im Rahmen der Ausweisbeantragung an die zuständigen Behörden. Bürgerinnen und Bürger können wählen, ob sie ihr digitales Passbild direkt in der Behörde oder bei einem Fotodienstleister (z. B. in einem Fotostudio oder Drogeriemarkt) anfertigen lassen möchten.

Wer macht die Bilder?

Die Behörde

Wird das von der Bundesdruckerei zur Verfügung gestellte digitale Aufnahmesystem PointID® in der Behörde genutzt, fällt für Antragstellende eine Gebühr von 6 Euro pro Lichtbild an. 

Das digitale Lichtbild wird nicht ausgedruckt und kann nur zur Beantragung eines Ausweisdokuments innerhalb der Behörde genutzt werden. Es können keine selbst erstellten digitalen Fotos etwa mithilfe von Foto-Apps mehr für verwendet werden.

Registrierter Fotodienstleister

Das von einem registrierten Fotodienstleister neu aufgenommene Lichtbild wird über eine nach den Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik zertifizierte und verschlüsselte Cloud elektronisch an die Behörde übermittelt. Nach der Fotoerstellung vom Fotodienstleister wird ein Ausdruck mit einem Data-Matrix-Code (vergleichbar mit einem QR-Code) ausgehändigt. Dieser wird in der Behörde vorgelegt und dort eingescannt, damit das Lichtbild aus der geschützten Cloud abgerufen werden kann.

Ausweisdokumente können per Post nach Hause geschickt werden – Hinweise zum Direktversand

Ab dem 1. Mai 2025 haben Bürgerinnen und Bürgern außerdem die Möglichkeit, ihre beantragten Ausweisdokumente gegen eine Gebühr von 15 Euro per Post nach Hause geschickt zu bekommen. In diesem Fall entfällt die persönliche Abholung in der Behörde. Voraussetzung für den Direktversand der Ausweisdokumente ist eine inländische Meldeanschrift. Bei Personalausweisen, elektronischen Aufenthaltstiteln sowie eID-Karten für Unionsbürgerinnen und -bürger ist der Direktversand bereits ab dem 16. Geburtstag möglich. Reisepässe können ab dem 18. Geburtstag mit der Option Direktversand beantragt werden.​

Sendungen mit Ausweisdokumenten dürfen nur persönlich an die Adressatin oder den Adressaten übergeben werden. Eltern können daher die Ausweisdokumente ihrer Kinder weiterhin in der Behörde abholen. Auch bevollmächtigte Personen, wie Ehegatten oder gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter, müssen das Dokument persönlich in der Behörde entgegennehmen. In Fällen, in denen eine persönliche Abholung oder der Direktversand nicht in Anspruch genommen werden kann, besteht die Möglichkeit, eine vertretende Person zu bevollmächtigen, die das Ausweisdokument in der Behörde abholt.

Die neuen Regelungen basieren auf dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen, das am 3. Dezember 2020 beschlossen wurde und am 1. Mai 2025 in Kraft tritt.

Wir hoffen auf einen reibungslosen und bürgerfreundlichen Vollzug der neuen Regelungen.

Bitte planen Sie während der Umstellungsphase für die Lichtbildaufnahme im Rathaus genügend Zeit ein.

Wir danken für Ihr Verständnis.

Ihr Markt Tettau