Bundestagswahl 2025 – Verkürzter Briefwahlzeitraum
Alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten erhalten in den kommenden Tagen ihre Wahlbenachrichtigung. Sie können mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beigefügten Antrag oder online die Erteilung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen beantragen.
Die Stimmzettel werden aufgrund der einzuhaltenden Fristen jedoch erst ab Ende der 6. Kalenderwoche verfügbar sein und an die Kommunen ausgeliefert. Eine Ausgabe der Briefwahlunterlagen vor Ort persönlich oder per Briefversand ist demnach erst ab dem 10. Februar 2025 möglich.
Um die Bearbeitungsdauer und die Wartezeiten möglichst effizient zu halten, können Sie die Anträge bereits ab Erhalt Ihrer Wahlbenachrichtigung in der Verwaltung stellen. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen nach unserem Erhalt der Stimmzettel umgehend zusammengestellt und übersandt oder können persönlich abgeholt werden.
Um einen reibungslosen Ablauf der Ausgabe der Briefwahlunterlagen zu gewährleisten bitten wir Sie, anderweitige Dienstgänge nur in absolut dringenden und unaufschiebbaren Angelegenheiten zu tätigen, da der Ausgabezeitraum lediglich acht Tage betragen und einen großen Zeitaufwand in Anspruch nehmen wird.
Ausführliche Informationen zum verkürzten Briefwahlzeitraum finden Sie hier: https://bundeswahlleiterin.de/info/presse/mitteilungen/bundestagswahl-2025/04_25_verkuerzter-briefwahlzeitraum.html
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung.