Förderprogramm „Streuobst für alle“ – Werden Sie Teil des Streuobstpakts!

11. Dezember 2024 : Markt Tettau geht in die zweite Förderrunde
Bild Streuobst

Das Amt für Ländliche Entwicklung fördert die Beschaffung von hochstämmigen Obstgehölzen für Kommunen, Vereine und Verbände, welche diese an Privatpersonen weitergeben können. Pro Baum wird der Bruttokaufpreis bis zu 45 € erstattet. Ziel des Streuobstpakts ist es, den derzeitigen Streuobstbestand in Bayern zu erhalten sowie darüber hinaus bis 2035 zusätzlich eine Million Streuobstbäume neu zu pflanzen.

Förderfähig sind:

  •   Kernobst (Apfel und Birne)
  •   Steinobst (Pflaume und Kirsche)
  •   Walnuss
  •   Quitte
  •   Wildobst wie Vogelkirsche, Holzapfel, Wildbirne, Eberesche, Speierling, Eisbeere, Maulbeere, Esskastanie, Mispel

Die Streuobstbäume müssen hierbei bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen.

Wie komme ich zu meinem Baum?

  • Alle Privatpersonen können beim Markt Tettau die gewünschten Baumarten sowie die Anzahl der Bäume angeben.
  • Der Markt Tettau führt eine Sammelbestellung durch, die Bäume werden abgeholt und ausgeliefert.
  • Kosten, welche die Bruttoförderung von 45 € übersteigen, werde den Baumerwerbern vom Markt Tettau in Rechnung gestellt
  • Das Pflanzmaterial muss von den Baumerwerbern selbst beschafft und bezahlt werden

Ausführliche Informationen und Merkblätter finden Sie hier: Streuobst

Bei Interesse am Erwerb eines oder mehrerer Streuobstbäume wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsleiterin Katharina Morgenthum, Telefon: 09269/987-12 oder per Mail: katharina.morgenthum@tettau.de