Kommunalwahl - Briefwahlunterlagen dürfen erst ab 16.02. ausgegeben werden

10. Februar 2026: Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrte Bürger, für die Kommunalwahl am 08. März wurden in den vergangenen Tagen die Wahlbenachrichtigungen an die Wahlberechtigten verschickt. Mit dieser Benachrichtigung kann auch die Briefwahl beantragt werden. Füllen Sie hierzu bitte die Rückseite der Wahlbenachrichtigung aus und geben Sie Ihren Antrag im Rathaus ab. Selbstverständlich ist auch die Beantragung über unser Bürgerportal oder über den QR-Code möglich.
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Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen darf erst ab dem 16.02.2026 erfolgen. Der Grund ist eine Gesetzesänderung des Freistaats Bayern, die festlegt, dass Briefwahlunterlagen erst ab dem 16. Februar ausgegeben bzw. auf dem Postweg versendet werden dürfen. Briefwahlunterlagen erreichen also auf dem Postweg frühestens zwischen dem 18. und 20. Februar ihre Empfänger. Dies ist ggf. auch in Reise- und Urlaubsüberlegungen mit einzubeziehen. Ihr Antrag auf Briefwahl wird umgehend bearbeitet und ab dem 16.02.2026 versandt. Vielen Dank.