Neue Gebühren für Personalausweise ab 07. Februar 2026

06. Februar 2026: Neue Gebühren für Personalausweise ab 07. Februar 2026 Der Bundesrat hat am 30. Januar der Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Pass- und Ausweiswesen zugestimmt. (VerwaltEntlastVO). Mit dieser Verordnung werden insbesondere Anpassungen im Gebührenbereich vorgenommen, um eine weiterhin kostendeckende Aufgabenerfüllung sicherzustellen.
Personalausweis2026

Ab dem 7. Februar 2026 gelten bundesweit folgende Gebührensätze für die Ausstellung von Personalausweisen:

Antragstellende Person ab 24 Jahren 46,00 Euro (10 Jahre gültig)
Antragstellende Person unter 24 Jahren 27,60 Euro (6 Jahre gültig)

• Digitales Passbild in der Behörde:
zusätzlich 6 Euro*) (PointID®-System der Bundesdruckerei GmbH)
*) Wählt die Kommune einen anderen Hersteller für die Lichtbildtechnik, dürfen abweichende Preise gelten.


• beim Fotodienstleister:
siehe Preisangabe des jeweiligen Anbieters.