Stichwahl zur Kommunalwahl am 22.03.2026 - Briefwahl
Was wichtig zu wissen ist: Für die Stichwahl wird keine neue Wahlbenachrichtigung versendet, daher benötigen Sie die ursprüngliche Wahlbenachrichtigung, die Sie bereits vor der Kommunalwahl erhalten haben. Sollten Sie diese nicht mehr auffinden oder sie weggeschmissen haben, besteht kein Grund zur Sorge. Sofern Sie im Wählerverzeichnis stehen und Ihren Personalausweis zur Abstimmung im Wahllokal mitbringen, steht Ihrer Stimmabgabe vor Ort nichts im Weg. Auch für die Briefwahl gibt es mehrere Möglichkeiten.
Wer bereits beim ersten Wahlgang vorausschauend gehandelt und die Briefwahlunterlagen auch für eine mögliche Stichwahl beantragt hat, muss nun nichts weiter tun. Die Unterlagen werden automatisch zugeschickt. Alle anderen, die bei der Stichwahl per Brief abstimmen möchten, müssen einen neuen Antrag auf Briefwahlunterlagen stellen. Die Beantragung ist seit Dienstag, dem 10. März, möglich. Wer die ursprüngliche Benachrichtigung noch zur Hand hat, kann das Formular auf der Rückseite nutzen. Alternativ ist eine Bestellung über unser Bürgerserviceportal oder per E-Mail an poststelle@tettau.de möglich. Auch eine Beantragung direkt im Rathaus ist eine Option.
Wichtig: Da zwischen Stichwahl-Bekanntgabe und Wahltag nur wenige Tage liegen, ist der Zeitpuffer für den Postweg knapp bemessen. Der ausgefüllte Wahlbrief muss spätestens am 22. März um 17:30 Uhr bei der Gemeinde eingegangen sein. Wer sich unsicher ist, ob der Brief rechtzeitig ankommt, sollte ihn lieber persönlich abgeben oder jemanden damit beauftragen.