Wasseruhrenwechsel

01. Dezember 2021 : Anbei erhalten Sie Informationen zum Einbau neuer elektronischer Wasserzähler für alle Haushalte in unseren Ortsteilen Alexanderhütte, Kleintettau, Sattelgrund und Tettau, bei denen der turnusmäßige Zählerwechsel (abgelaufene Eichfrist) ansteht

Schon seit Herbst 2018 werden bei allen turnusmäßig auszuwechselnden Wasserzählern die herkömmlichen Hauswasserzähler durch funkauslesbare elektronische Wasserzähler ersetzt. Diese Zähler ermöglichen Ihnen und uns eine vereinfachte Handhabung des jährlichen Ableseverfahrens, da in der Regel die Ablesung von außerhalb des Grundstückes über Funk erfolgen kann. Sie müssen also für die Ablesung keinen Termin vereinbaren, müssen niemanden ins Haus lassen und müssen nicht zu Hause sein. Die Auslesung erfolgt nach Beendigung des Abrechnungsjahres, wobei der auf Ihrem Wasserzähler gespeicherte Zählerstand zum 31.12. per Funk abgerufen wird. Den aktuellen Zählerstand können Sie sich jederzeit selbst im Display Ihres Zählers anzeigen lassen. Die Daten können nur mit einem speziellen Auslesegerät des Wasserversorgers ausgelesen werden, eine unbefugte Auslesung ist nicht möglich, da die Funkauslesung durch das zugehörige Spezialgerät freigeschaltet werden muss und nach der Auslesung sofort wieder abgeschaltet ist. Das Funksignal kann auch nur vom zugehörigen Empfangsgerät aufgenommen werden.

Mit dem neuen Bayerischen Datenschutzgesetz vom 15.05.2018 und der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung wurden nun die Zulässigkeitsvoraussetzungen für elektronische Wasserzähler mit und ohne Funkmodul in Art. 24 Abs. 4 und Art. 94 Abs. 4 Gemeindeordnung geregelt. Die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Verwendung eines funkauslesbaren elektronischen Wasserzählers werden somit erfüllt und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V. m. Art. 1 Abs. 1 GG) bleibt durch die satzungsrechtliche Formulierung der Voraussetzungen und ein darin enthaltenes Widerspruchsrecht gewahrt.

Für den Einbau des neuen Wasserzählers, übrigens unabhängig davon, ob herkömmlicher oder elektronischer Wasserzähler, ist es notwendig, dass am Installationsort ein sogenannter Wasserzählerbügel für die lnstallation vorhanden ist. Gemäß DIN EN 14154-2:2011-06, DIN 1988 sowie des DVGW-Arbeitsblattes W 406, ist die Zähleranlage so zu gestalten, dass keine mechanischen Spannungen auf den Zähler einwirken. Wir empfehlen Ihnen daher die fachgerechte lnstallation eines Wasserzählerbügels, um diesen technischen Anforderungen gerecht zu werden.

Bitte überprüfen Sie Ihre Anlage dahingehend, ob bereits ein solcher Wasserzählerbügel vorhanden ist. Ohne vorhandenen Wasserzählerbügel können unsere Wasserwarte keinen neuen Wasserzähler fachgerecht installieren. Ein Einbau ohne vorhandenen Wasserzählerbügel kommt dann nur in Frage, wenn Sie schriftlich auf jegliche Garantien hinsichtlich der Genauigkeit der Zählung und der Sicherheit der Anlage gegenüber dem Wasserversorger verzichten. Außerdem kann eine nicht fachgerechte Installation im Schadensfall zur Ablehnung der Leistungsverpflichtung Ihrer Versicherung führen.

Sollte Ihre Anlage noch über keinen Wasserzählerbügel verfügen, so lassen Sie bitte diesen durch ein autorisiertes Installationsunternehmen anbringen. Sollten andere Umbauten an Ihrer Wasserverteilung (Filter, Druckminderer usw.) notwendig sein, kann dies von Ihrem Installateur mit erledigt werden. Der Einbau eines Wasserzählerbügels kann von jedem in einem Installateurverzeichnis eingetragenen und nachweislich zertifizierten Installateur vorgenommen werden. Auskünfte dazu erteilen wir Ihnen gerne.

Der Wasserzähleraustausch selbst ist nach wie vor für Sie kostenlos.

Für weiterführende Auskünfte stehen unsere Wasserwarte Herr Weschenfelder (0170/2214881) und Herr Apel (0170/2214824) gerne zur Verfügung.

Ihre Marktverwaltung Tettau