Zutritt ins Rathaus weiterhin mit Termin und Maske

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Aufgrund der gesetzlichen Änderungen entfällt ab dem 04.04.2022 die 3-G-Zutrittsregel im Rathaus Tettau. Für einen Amtsbesuch verbleibt jedoch weiterhin die FFP-2-Maskenpflicht. Auch bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger, ihre Amtsgeschäfte nach Möglichkeit telefonisch abzuwickeln und bei Unabdingbarkeit eines persönlichen Besuchs um eine vorherige Terminvereinbarung.  Der Markt Tettau möchte durch diese Maßnahmen persönliche Begegnungen und damit eine Ansteckungsgefahr so gering wie möglich halten.

Wir bitten die Bevölkerung um Beachtung und Verständnis.