Abfallwirtschaft und Wertstoffhof
Wertstoffhöfe:
Annahmebedingungen finden Sie nachfolgend.
Annahmebedingungen:
Bei der Anlieferung ist unbedingt darauf zu achten, dass der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Meter von Person zu Person (Anlieferer oder Personal) eingehalten wird. Aus gegebenem Anlass kann das Personal keine Hilfe beim Ausladen leisten. Eine Bargeldabrechnung ist wieder möglich. Anlieferungen können aber auch gelistet und in Rechnung gestellt werden. Ab Montag, 27. April gilt Maskenpflicht! Es wird nur eine begrenzte Anzahl an Fahrzeugen auf das Wertstoffhofgelände eingelassen. Mit zeitweiligen Schließungen muss gerechnet werden. Bei Fragen und Unsicherheiten bitte im Vorfeld die Abfallberatung kontaktieren (Tel.: 09261 678 346)
Da der Andrang auf den Wertstoffhöfen nach wie vor sehr groß ist und auch weiterhin Infektionsgefahr besteht, sind bei die Anlieferbedingungen unbedingt einzuhalten!