Übernahme Kindergartenbeiträge

Der Markt Tettau übernimmt für Familien die Elternbeiträge der ersten vier Monate des Kindergartens oder der Kinderkrippe im Evang. Luth. Kindergarten „Regenbogen“ Tettau.

Die Eltern und Kinder müssen zum Zeitpunkt des erstmaligen Kindergarten- bzw. Kinderkrippenbesuches sowie der darauffolgenden drei Jahre ihren Hauptwohnsitz im Gebiet des Marktes Tettau vorweisen. Bei einem Wegzug oder Kündigung des Kindergarten- bzw. Krippenplatzes innerhalb dieser Zeit behält sich der Markt Tettau vor, die Beiträge zurückzufordern.

Die Erziehungsberechtigen können nachträglich die verauslagten Beiträge beim Markt Tettau abrufen. Voraussetzung hierfür ist, dass eine Bestätigung des Evang. Luth. Kindergartens „Regenbogen“ Tettau beim Markt Tettau vorgelegt wird. Das Formular finden Sie hier: Vereinbarung

Weitere Informationen rund um die Einrichtung Kindergarten „Regenbogen“ Tettau können Sie gerne telefonisch erfragen oder dem Flyer sowie der Internetseite www.kindergarten-regenbogen-tettau.de entnehmen.