Merkblätter und Formulare

Im Sanierungsgebiet "Ortskern Tettau" besteht für bestimmte Vorgänge eine sanierungsrechtliche Genehmigungspflicht. Weiterhin werden nach dem Einkommensteuergesetz Herstellungs-, bestimmte Anschaffungskosten und Aufwendungen bei Gebäuden steuerlich begünstigt. 

Die notwendigen Formulare finden Sie hier:

Bei Fragen hierzu können Sie sich gerne mit der Verwaltung des Marktes Tettau in Verbindung setzen.

Verwaltung Tettau

Markt Tettau

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96355   Tettau
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