Abfallgebühren ab 01.06.2024

24. Mai 2024 : Anbei finden Sie die neuen Abfallgebühren für den Landkreis Kronach ab dem 01.06.2024
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Gebühren ab 01.06.2024

Abfallgebühren für Haushalte und Gewerbe
Gebühr aus zwei Bausteinen für Haushalt und Gewerbe
Unsere verursachergerechte Müllgebühr setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:

Grundgebühr

Sie richtet sich nach der Größe und der Anzahl der Restabfallbehälter und beinhaltet bereits 12 Tonnenleerungen. Diese Mindestleerungen sind notwendig, um eine hygienisch einwandfreie Abfallentsorgung zu gewährleisten.
(Siehe Gebührenspiegel)
 

Leerungsgebühr

Sie kommt ins Spiel, wenn die in der Grundgebühr enthaltenen Leerungen ausgeschöpft sind. Die kostenpflichtigen Leerungen der Grauen Tonne beginnen also ab der 13. Leerung im Jahr. Sie ist für die einzelnen Behältergrößen unterschiedlich.
(Siehe Gebührenspiegel)
Abfälle trennen und vermeiden soll sich also finanziell lohnen. Mit Hilfe des Transponders in der Restmülltonne werden die Leerungen der Grauen Tonne gezählt und zur individuellen Berechnung der Abfallgebühr herangezogen. Abhängig vom eigenen Abfallverhalten lässt sich so bares Geld sparen.

Die Zusatztonne
Die zusätzliche Restmülltonne (Größe von 120 Liter) wird allen Haushalten mit Wickelkindern und pflegebedürftigen Personen zur Verfügung gestellt. Voraussetzung ist die Vorlage einer Geburtsurkunde bzw. eines ärtzlichen Attestes. Zu zahlen ist lediglich jede in Anspruch genommene Leerung in Höhe von 2,20 €.

Die Grüne Tonne
Zur Grauen Tonne können Grüne Tonnen für Papier und Pappe in einem Volumen bis zum Doppelten des für das Grundstück angemeldeten Restmüllvolumens kostenfrei bereitgestellt werden.

Die Gelbe Tonne
Die Gelbe Tonne und die Gelben Säcke für Verpackungsmaterial aus Kunststoff werden Ihnen kostenlos von der Privatwirtschaft zur Verfügung gestellt. Die Abholung erfolgt 4-wöchentlich und ist ebenso kostenfrei.