Bekanntmachung über die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

27. November 2023 : Um die städtebauliche Entwicklung zu leiten, beschloss der Marktgemeinderat die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Sondergebiet „Photovoltaik-Anlage Schauberg“. Das Planungsgebiet liegt am südlichen Rand des Gemeindeteiles Schauberg. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird im Norden begrenzt von bestehender Bebauung, im Osten von Grünlandflächen und angrenzendem Wald, im Süden von Waldflächen und im Westen ebenfalls von bestehender Bebauung. Das Gelände steigt von etwa 544 Metern über NN im Westen auf rund 548 Meter über NN im Norden, rund 565 Meter über NN im Osten und rund 570 Meter über NN im Süden.