Das Amt für Ländliche Entwicklung fördert die Beschaffung von hochstämmigen Obstgehölzen für Kommunen, Vereine und Verbände, welche diese an Privatpersonen weitergeben können. Pro Baum wird der Bruttokaufpreis bis zu 45 € erstattet. Ziel des Streuobstpakts ist es, den derzeitigen Streuobstbestand in Bayern zu erhalten sowie darüber hinaus bis 2035 zusätzlich eine Million Streuobstbäume neu zu pflanzen.
Förderfähig sind:
· Kernobst (Apfel und Birne)
· Steinobst (Pflaume und Kirsche)
· Walnuss
· Quitte
· Wildobst wie Vogelkirsche, Holzapfel, Wildbirne, Eberesche, Speierling, Eisbeere, Maulbeere, Esskastanie, Mispel
Die Streuobstbäume müssen hierbei bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen.
Ausführliche Informationen, Merkblätter und Broschüren finden Sie hier: Streuobst für Alle
Bei Interesse am Erwerb eines oder mehrerer Streuobstbäume wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsleiterin Katharina Morgenthum, Telefon: 09269/987-12 oder per Mail: katharina.morgenthum@tettau.de