Grundsteuererklärung - Anschreiben der Finanzämter - Abgabe über Papiervordruck

13. Juni 2022 : Liebe Bürger! Zwischen April und Juni 2022 wird ein Informationsschreiben mit wichtigen Daten für die Grundsteuererklärung an Steuerpflichtige verschickt, die natürliche Personen sind und eine Adresse in Deutschland haben. Sind mehrere Personen Eigentümerin bzw. Eigentümer, erhält das Schreiben nur einer der Miteigentümerinnen bzw. Miteigentümer. In Kürze: Zu den ab Juli 2022 veröffentlichten Steuererklärungsvordrucken werden ausführliche Anleitungen (elektronisch und auf Papier) und zusätzlich auf dieser Website Erklärvideos zur Verfügung gestellt. Auf der Homepage grundsteuer.bayern.de finden Sie hierzu alle weiteren Informationen und Links Von 1. Juli bis 31. Dezember 2022 können einige für die Grundsteuererklärung benötigte Daten aus dem Liegenschaftskataster gesammelt kostenlos online über eine spezielle BayernAtlas-Lösung der Bayerischen Vermessungsverwaltung abgerufen werden. Ihre drei Möglichkeiten zur Abgabe der Erklärung: elektronisch per ELSTER am PC ausfüllbar oder handschriftlich Keinen Computer zur Abgabe der Steuererklärung? Achtung! Abgabe der Grundsteuererklärung über die grünen Papierformulare: Ab dem 1. Juli 2022 stehen die bayerischen Formulare in einer grünen Variante zum handschriftlichen Ausfüllen in den Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Städte und Gemeinden in Bayern zur Verfügung. Diese Formulare liegen den Kommunen und den Finanzämter aktuell noch nicht vor - wir bitten um erneute Nachfragen ab Mitte Juli! Fachliche Informationen erhalten Sie über die Hotline zur Bayerischen Grundsteuer: 089 / 30 70 00 77 Erreichbar in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 08:00 – 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 – 16:00 Uhr Oder direkt bei Ihrem zuständigen Finanzamt Kronach: 09261 5100 Mit freundlichen Grüßen Markt Tettau
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