Grundsteuerreform in Bayern

09. März 2022 : Anbei erhalten Sie erste und wichtige Informationen zur Grundsteuerreform in Bayern
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Das Bundesverfassungsgericht iat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt. Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet. Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstückes bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.

Die ausführlichen Informationen des Bayerischen Landesamt für Steuern finden Sie hier: Grundsteuerreform - Die neue Grundsteuer in Bayern

Weiterhin können Sie sich auf folgender Internetseite informieren: www.grundsteuer.bayern.de

Zusammengefasste Informationen erhalten Sie hier: Grundsteuerreform in Bayern Flyer und Grundsteuerreform in Bayern FAQ