09. März 2022 : Sie haben noch einen Papierführerschein (grau oder rosafarben) ? Nähere Informationen erhalten Sie in nachfolgender Pressemitteilung des Landratsamtes Kronach
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Ziel der EU-Richtlinie (2006/126/EG) ist es, dass es EU-weit einheitliche Führerscheine gibt, die auch fälschungssicherer sind als die bisherigen.

Die Jahrgänge 1953-1958 waren deshalb bereits im vergangenen Jahr zum Umtausch aufgefordert und müssen spätestens am 19.07.2022 im Besitz eines Führerscheins im sog. Scheckkartenformat sein. Sie sind in den Jahren 1959 bis 1964 geboren? Dann müssen Sie Ihren Führerschein bis 19. Januar 2023 umgetauscht haben.

So sollten Sie schrittweise vorgehen:

  • Sollte der Führerschein nicht vom Landratsamt Kronach ausgestellt sein, rufen Sie bitte zunächst bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes oder der Stadt an, die den Führerschein damals ausgestellt hat, und bitten um Zusendung einer sog. Karteikartenabschrift möglichst an ihre Adresse, andernfalls an das Landratsamt Kronach
  • Anschließend vereinbaren Sie möglichst bis 29.04.2022 (Jahrgänge 1953-1958) und bis 31.10.2022 (für die Jahrgänge 1959-1964) einen Termin bei der Führerscheinstelle im Landratsamt Kronach (Tel.: 09261/678-304). Danach ist es jeweils nicht sichergestellt, dass der Führerschein rechtzeitig vor Fristablauf zugeht.
  • Zum Termin bringen Sie den Führerschein, ein biometrisches Lichtbild und Ihren Personalausweis und ggf. die Karteikartenabschrift mit.
  • Nach dem Termin bestellt die Führerscheinstelle den neuen Führerschein bei der Bundesdruckerei. Die Produktion nimmt einige Zeit in Anspruch. Nutzen Sie die Möglichkeit des Direktversandes, dann wird Ihnen die neue Führerscheinkarte direkt nach Hause zugesandt und sie brauchen keinen weiteren Termin bei der Führerscheinstelle.

Der neue Führerschein kostet 25,30 Euro. Für den Direktversand fallen zusätzlich die entsprechenden Versandgebühren in Höhe von 5,10 Euro an.

Die Geburtsjahrgänge 1965-1970 sind dann bis 19.01.2024 zum Umtausch verpflichtet. Im darauffolgenden Jahreszeitraum folgen die Geburtsjahrgänge 1971 und später. Die vor 1953 Geborenen tauschen ihre Führerscheine bis 19.01.2033 um.

Bei den Führerscheinen, die bereits im Kartenformat ausgestellt sind, gibt es einen separaten Umtauschstufenplan, der sich allerdings am Ausstellungsjahr orientiert.

Falls Sie weitergehende Fragen haben, können Sie sich wie folgt informieren:

Homepage:        www.landkreis-kronach.de - im Suchfeld bitte eingeben „Pflichtumtausch“
Tel.:                  09261/678-304